Erklärung zur Barrierefreiheit
Letzte Prüfung: 2026-05-06 · Letzte Aktualisierung: 2026-05-07
Unser Bekenntnis
CutOptim ("cutoptim.com", der "Dienst") setzt sich dafür ein, seine Website und Web-Anwendung möglichst vielen Menschen zugänglich zu machen, einschließlich Menschen mit Behinderungen. Wir streben die Konformität mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 auf Stufe AA an und entsprechen dem European Accessibility Act (EAA, Richtlinie (EU) 2019/882), der am 28. Juni 2025 in Kraft getreten ist.
Konformitätsstatus
CutOptim ist teilweise konform mit WCAG 2.2 Stufe AA. "Teilweise konform" bedeutet, dass einige Teile des Inhalts den Barrierefreiheitsstandard noch nicht vollständig erfüllen. Wir arbeiten aktiv an der Behebung der unten aufgeführten bekannten Probleme. Öffentliche Marketing-Seiten, der Anmeldeprozess, das Dashboard und die Inhaltsseiten (Rechner und Anleitungen) erfüllen derzeit den Großteil der AA-Kriterien; der Browser-basierte Optimierer (Canvas-basierte 2D-Ansicht) und die PDF-Exporte erfordern zusätzliche Arbeit.
Nicht barrierefreier Inhalt
Folgende bekannte Einschränkungen bestehen zum Zeitpunkt der letzten Prüfung: (1) PDF-Exporte (Schnittplan, Schnittliste, Angebot) setzen derzeit die Dokumentensprache, enthalten aber noch keine Tagged-PDF / PDF/UA-Struktur (Überschriften, Absätze, Tabellen für Assistenztechnologie ausgezeichnet); (2) das 2D-Schnittlayout wird auf einem HTML-Canvas ohne ein für Bildschirmleser zugängliches Tabellen-Pendant gerendert; (3) zwei modale Dialoge (Admin-Plan-Override, App-Upsell) implementieren noch keine Tastatur-Fokusfalle; (4) der Farbkontrast unserer eigenen Palette wurde noch nicht formell geprüft, obwohl die Tailwind-Utility-Klassen eine allgemein zugängliche Grundlage bieten; (5) globale Berücksichtigung von prefers-reduced-motion ist vorhanden, aber eine komponentenweise Motion-safe-Migration steht noch aus. Die Behebung jedes Punkts wird intern nachverfolgt und für die nächsten 1-2 Release-Zyklen priorisiert.
Kürzlich verbessert
Am 2026-05-06 haben wir ein Bündel von Barrierefreiheits-Verbesserungen veröffentlicht: explizite Label-Input-Verknüpfung in allen Authentifizierungsformularen (Anmelden, Registrieren, Passwort vergessen); ein per Tastatur erreichbarer "Zum Hauptinhalt springen"-Link auf jeder Seite in allen 8 unterstützten Sprachen; ein globaler prefers-reduced-motion-CSS-Reset, der die Betriebssystem-Einstellung "Bewegungen reduzieren" respektiert; und Dokumentensprache-Metadaten in allen erzeugten PDF-Exporten, damit Bildschirmleser die Sprache korrekt erkennen.
Kompatibilität mit Assistenztechnologie
CutOptim ist auf Kompatibilität mit den neuesten Versionen der wichtigsten Bildschirmleser (NVDA, JAWS, VoiceOver) auf Chromium-basierten Browsern, Firefox und Safari ausgelegt. Reine Tastaturnavigation wird auf der Marketing-Site, im Anmeldeprozess, im Dashboard und auf den Inhaltsseiten unterstützt. Der Browser-basierte Optimierer setzt auf Formularsteuerelemente und Schaltflächen, die alle per Tastatur zugänglich sind; die Canvas-Visualisierung ist derzeit nur visuell (siehe "Nicht barrierefreier Inhalt").
Alternative Lösungen
Wenn eine Funktion derzeit für Sie nicht zugänglich ist, kontaktieren Sie uns bitte. Wir bieten: eine reine Text- oder bildschirmleserfreundliche Version jedes Schnittplans, jeder Schnittliste oder jedes Angebots-PDF auf Anfrage, normalerweise innerhalb von 2 Werktagen; mündliche Erläuterung der Optimierer-Funktionen; und assistierte Kontoeinrichtung. Für diese Alternativen wird keine Gebühr erhoben.
Feedback-Kanal
Wenn Sie auf eine Barriere stoßen oder einen Verbesserungsvorschlag haben, kontaktieren Sie uns bitte unter support@cutoptim.com mit der Betreffzeile "Barrierefreiheit", damit die Nachricht korrekt zugestellt wird. Sie können auch das Kontaktformular unter cutoptim.com/contact verwenden. Wir verpflichten uns, Barrierefreiheits-Feedback innerhalb von 5 Werktagen zu bestätigen und innerhalb von 30 Tagen eine inhaltliche Antwort zu liefern.
Durchsetzungsverfahren
Im Einklang mit dem European Accessibility Act können Sie, wenn Sie mit unserer Antwort auf eine Barrierefreiheits-Beschwerde nicht zufrieden sind, das Anliegen an die für die Durchsetzung der Barrierefreiheit zuständige nationale Behörde Ihres EU-Mitgliedstaats eskalieren. Jeder Mitgliedstaat hat eine zuständige Behörde benannt; die Europäische Kommission führt eine aktuelle Liste dieser Behörden auf ihren Seiten zu Behindertenrechten.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 2026-05-07 erstellt. Sie basiert auf einer manuellen Code-Prüfung der Produktions-Codebasis vom 2026-05-05, ergänzt durch eine Smoke-Test-Verifikation des Barrierefreiheits-Pakets vom 2026-05-06. Die Erklärung wird mindestens jährlich überprüft und nach jedem größeren Release aktualisiert, der die Barrierefreiheit betrifft.
Änderungen dieser Erklärung
Wir können diese Erklärung aufgrund von Änderungen in der Codebasis, im Konformitätsstatus oder in der relevanten Gesetzgebung aktualisieren. Das Datum "Letzte Aktualisierung" oben auf der Seite gibt an, wann die Erklärung zuletzt überarbeitet wurde.